Worauf muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihnen eine Menge Geld und Sorgen ersparen. Denn die Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten nur im engen Rahmen der sogenannten Regelversorgung.
Bei der Zahngesundheit einzig auf die Leistungen der Krankenkasse setzen? Das kann teuer werden – denn alles abseits der Regelversorgung zahlt diese nur anteilig oder gar nicht. So können schnell Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hatte. Um das zu vermeiden, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Nur leider sind die Versicherungen auch keine gutherzigen Samariter, die Ihnen ganz uneigennützig finanziell unter die Arme greifen wollen. Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie also genau hinschauen – auch aufs Kleingedruckte. Worauf Sie besonders achten müssen, erfahren Sie jetzt.
1. Wie weit deckt die Zahnzusatzversicherung Implantat-Kosten?
Implantate zählen zu den teuersten Behandlungen, denen Sie sich beim Zahnarzt unterziehen können. Zwar übernehmen die Krankenkassen den Zahnersatz auf dem Implantat per Festzuschuss anteilig – doch ab einer bestimmten Anzahl summiert sich die Eigenbeteiligung trotzdem beachtlich. Vor allem ein komplett neues Gebiss kann dann schnell den Wert eines Kleinwagens erreichen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Zahnzusatzversicherung die Kosten automatisch zu 100 % übernimmt. Schauen Sie genau hin, ob es Höchsterstattungs-Grenzen pro Implantat oder eine maximale Anzahl von Implantaten gibt, die übernommen werden. Achten Sie auch darauf, ob Ihre Zahnzusatzversicherung das Aufbauen des Kieferknochens übernimmt. Gerade fortgeschrittene Parodontitis oder jahrelanger Zahnverlust gehen mit einem Abbau des Kieferknochens einher. In diesem Fall fehlt dem Implantat eine stabile Basis und es kann nicht sofort eingesetzt werden. Ihr Zahnarzt muss den Knochen dann zunächst über mehrere Monate hinweg in einem speziellen Verfahren aufbauen.
2. Wie lang sind die Wartezeiten Ihrer Zahnzusatzversicherung?
Keine Versicherung sieht es gern, wenn sie direkt einspringen muss. Besonders bei Zahnzusatzversicherungen dürfen Sie mit bis zu acht Monaten Wartezeit rechnen, bis die Kosten für Ihre Behandlung übernommen werden. Schauen Sie deshalb genauer hin, wann Sie mit den ersten Leistungen rechnen dürfen – und schließen Sie die Versicherung möglichst frühzeitig ab, bevor Sie die ersten Zahnprobleme bekommen. Anfang 40 ist die magische Grenze, vor der sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung besonders lohnt. Das bietet auch Vorteile für den nächsten Punkt, auf den Sie achten sollten.
3. Wie ist die Kostenübernahme gestaffelt?
Zahnzusatzversicherungen regeln die Kostenübernahme über eine Staffelung. Die Summe der Leistungen, die Ihnen zustehen, steigt mit der Zeit. Achten Sie also darauf, dass Ihnen auch in den ersten Jahren schon genügend Geld zur Verfügung gestellt wird – oder schließen Sie den Vertrag schon früh ab, solange noch alles in bester Ordnung ist.
4. Sind Sie sich mit der Versicherung über wichtige Begriffe einig?
Klären Sie im Vorfeld ab, was die Zahnzusatzversicherung genau unter behandlungsrelevanten Begriffen wie „Zahnersatz“ versteht, damit es hinterher keine böse Überraschung gibt, weil Sie mehr erwartet haben. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte besonders.
5. Besteht eine Abhängigkeit von der Krankenkasse?
Einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten nur, wenn auch die Krankenkasse ihren Anteil übernimmt. Lehnt die dann die Beteiligung aus bestimmten Gründen ab, bleiben Sie in dem Fall völlig alleine auf den Behandlungskosten sitzen – und das wäre nun wirklich ärgerlich.
6. Gibt es bei der Zahnzusatzversicherung Höchstsummen oder Einschränkungen?
Ein weiteres unangenehmes Szenario: Die Zahnzusatzversicherung Ihrer Wahl hat mit „100 % Kostenübernahme*“ geworben. Sie haben nicht genauer hingeschaut, was sich hinter dem Sternchen verbirgt und den Vertrag abgeschlossen. Nach einer kostspieligen Behandlung flattert die Rechnung ins Haus – und auf der wird klar: Was tatsächlich übernommen wird, sind 100 % bis zu einer bestimmten Höchststumme. Den Rest dürfen Sie übernehmen. Auch hier lohnt sich also lieber ein Blick zu viel, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Achten Sie ebenfalls auf Einschränkungen, die die Kostenübernahme oder auch den übernommenen Behandlungsrahmen eingrenzen.
7. Sind Prophylaxe-Leistungen enthalten?
Zweimal pro Jahr zur Kontrolluntersuchung, einmal im Jahr Zahnsteinentfernung – das übernimmt Ihre Krankenkasse. Doch es gibt auch Prophylaxe-Maßnahmen, die nicht unter die sogenannte Regelversorgung fallen. Dazu zählen beispielsweise die professionelle Zahnreinigung, die dazu beiträgt, die Zähne möglichst lange zu erhalten. Stellen Sie sicher, ob die Zahnzusatzversicherung die Kosten für solche Behandlungen übernimmt – denn die bewahren Sie im besten Fall davor, allzu früh auf größere Eingriffe setzen zu müssen.
8. Gibt es familiäre Veranlagungen?
Kariesanfälligkeit liegt nicht immer nur an mangelhafter Zahnhygiene. In manchen Fällen kann es auch sein, dass die Infektion erblich bedingt ist. Machen Sie sich also ein Bild, ob es in Ihrer Familie eventuell Veranlagungen zu bestimmten Problemen wie Kariesanfälligkeit oder Parodontitis gibt. Auch Zahnschiefstellungen können Sie vererbt bekommen – und wenn die nicht schon in der Kindheit oder Jugend korrigiert wurden, müssen Sie als Erwachsener die kieferorthopädische Behandlung selbst tragen.
Überlegen Sie also, welche Leistungen Sie früher oder später brauchen könnten und suchen Sie eine entsprechende Zahnzusatzversicherung, die das auch abdeckt.
Fazit
Dank eindringlicher Werbung diverser Vergleichsportale ist mittlerweile vielen Menschen bewusst, dass sich der Abgleich von Versicherungen lohnt. Das gilt natürlich auch für Zahnzusatzversicherungen. Nicht immer reicht es nur, nach dem Preis zu schauen. Behalten Sie die acht Punkte aus diesem Beitrag im Hinterkopf, wenn Sie auf der Suche nach der passenden Versicherung sind. Haben Sie die dann gefunden, gilt außerdem noch eins: Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben über sich selbst und den Zustand Ihrer Zähne – selbst, wenn Sie kein strahlendes Lächeln mehr haben.
Spätestens wenn die erste Rechnung auf dem Schreibtisch Ihres Sachbearbeiters oder Ihrer Sachbearbeiterin liegt, kann es sonst ordentlich Probleme geben.
Unser wichtigster Tipp für Zahnbehandlungen:
Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt vor geplanten Behandlungen immer schriftlich einen detaillierten Kostenplan bzw. ein Angebot ausstellen und reichen Sie diese Unterlagen immer vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. So kann im Vorfeld eindeutig geklärt werden, wie viel tatsächlich erstattet wird. Bitte lassen Sie sich dann die Zusage der Versicherung schriftlich geben und bewahren Sie das Dokument auf – damit es später keine böse Überraschung gibt.